Unternehmerische Sorgfalt der Schwarz IT KG

Die Schwarz IT KG betreut die gesamte digitale Infrastruktur und alle Softwarelösungen für alle Anwender der Unternehmen der Schwarz Gruppe. Auch in diesen Prozessen sind wir uns unserer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und der Einhaltung von Umweltstandards bewusst.

Grundsatzerklärung der Schwarz IT KG

Der Mensch steht bei uns im Mittelpunkt – ob als Kunde, Mitarbeiter oder Geschäftspartner. Daher achten wir in allen Bereichen unserer Geschäftstätigkeit weltweit auf die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards. Mit dieser gemeinsamen Erklärung unterstreichen die Unternehmen der Schwarz Gruppe ihre Verantwortung.

Darauf aufbauend haben wir eine eigene Grundsatzerklärung verfasst, in der wir uns zur Achtung der Menschenrechte und Umweltstandards bekennen.

Bericht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind wir dazu verpflichtet, jährlich zu dokumentieren, wie wir unserer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nachkommen. Hier finden Sie Zugang zu unserem Bericht.

Online-Meldesystem

Um Menschenrechts- und Umweltverstöße frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, sind wir auf unsere Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner angewiesen. Verstöße können über den nachfolgenden Link gemeldet werden: Online Meldesystem

Das Online-Meldesystem kann von jedem internetfähigen Endgerät aufgerufen werden. Die Hinweisabgabe ist weltweit, rund um die Uhr und anonym möglich. Alle Meldungen werden sicher und vertraulich behandelt. Zur Meldung von Hinweisen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Verstöße kann der entsprechende Themenschwerpunkt ausgewählt werden.

Eine detaillierte Beschreibung über den Ablauf ihrer Meldung finden sie hier

Schulung für Geschäftspartner

Um sicherzustellen, dass unsere Erwartungen bzgl. unternehmerischer Sorgfalt auch in unseren Lieferketten umgesetzt werden, bieten wir allen Geschäftspartnern Schulungsmöglichkeiten an, um sich mit den Themen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vertraut zu machen.

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Gender-Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.